Unsere Leistungen

Wir stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner auf Ihrem Weg zum wirtschaftlichen Erfolg zur Seite.

Steuerberatung

Ein Schwerpunkt unserer Dienstleistungen ist die professionelle Steuerberatung. Wir sind stets auf dem neuesten Wissensstand und beziehen Gesetzesänderungen oder neue Vorschriften sofort in unsere Arbeit mit ein. Wir stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner auf Ihrem Weg zum wirtschaftlichen Erfolg zur Seite, indem wie für Sie die gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Steueroptimierung ausschöpfen.

Wir erstellen für Sie folgende Steuererklärungen:

  • Umsatzsteuererklärung
  • Einkommenssteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Erbschaftssteuererklärung
  • Schenkungssteuererklärung
  • Körperschaftssteuererklärung
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Finanzbuchhaltung

Der Bereich Finanzbuchhaltung befasst sich mit der Dokumentation aller betrieblichen Zahlungseingänge und -ausgänge. Wir verbuchen und verwalten Ihre Buchhaltungsbelege und führen Buchhaltungsauswertungen für Sie durch – damit Ihre Bücher stets für Außenstehende nachvollziehbar sind und eine mögliche Prüfung durch das Finanzamt schnell und reibungslos ablaufen kann.

Unser Leistungsportfolio im Einzelnen:

  • Aufstellung einer Einnahmenüberschussrechnung
  • Bilanzaufstellung mit Gewinn-und Verlustrechnung
  • Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Kapitalbedarfsrechnung
  • Controllingreport
  • Erstellen von diversen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)

Lohnbuchhaltung

Gerne unterstützen wir Sie bei der Lohnbuchhaltung und nehmen Ihnen die Abwicklung des elektronischen Zahlungsverkehrs ab. Gerade wenn es sich um das Einbehalten von Lohnabgaben handelt, ist eine verlässliche Lohnbuchhaltung unverzichtbar, um dem Finanzamt gegenüber richtige Angaben machen zu können. 

Unsere Leistungen bei der Lohnbuchbuchhaltung umfassen:

  • die Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen,
  • die elektronische Lohnsteueranmeldung,
  • die elektronische Meldung zur Sozialversicherung,
  • Meldungen für Behörden usw.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Wir helfen Ihnen, Ihre Stärken und Alleinstellungsmerkmale noch mehr hervorzuheben. Dazu zählt neben einer Branchen- und Unternehmensanalyse auch die Konzeption konkreter Maßnahmen zum Erreichen Ihrer Ziele. Erst, wenn Ihnen die Zahlen Ihres Unternehmens vertraut sind, können Sie zukunftsorientiert handeln.

Wir bieten Ihnen:

  • Branchen- und Unternehmensanalyse
  • Investitionsplanung
  • Finanzplanung
  • Liquiditätsplanung

Existenzgründerberatung

Der Erfolg eines neuen Unternehmens hängt entscheidend davon ab, wie durchdacht das ‚Projekt’ ist. Zu einer umfassenden Planung gehört ein schlüssiges Konzept, eine sichere Finanzierung und eine breit gefächerte Bedarfsanalyse. Gerne unterstützen wir Sie hierbei, um Ihnen so den Start ins Geschäftsleben zu erleichtern.

 

Bei uns erhalten Sie:

  • Finanzierungsberatung
  • Beantragung öffentlicher Fördermittel
  • Erstellen eines Businessplans
  • Unterstützung bei Bankenverhandlungen
  • Rechtsberatung
  • Unterstützung bei Vertragsschließungen

 

Unternehmensnachfolge

Als Grundziele einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge gelten:

  • die Gewährleistung der Unternehmenskontinuität durch einen qualifizierten Nachfolger
  • die finanzielle Absicherung des ausscheidenden Unternehmers im Alter
  • die Sicherstellung der Verteilungsgerechtigkeit unter den Abkömmlingen unter Berücksichtigung des Lebenspartners, um den Familienfrieden zu wahren
  • die Vermeidung nicht notwendiger Steuerbelastungen

Diese Grundziele folgen jedoch unterschiedlichen Interessen und können durchaus zu Konflikten führen, die es zu bewältigen gilt.

Als verlässlicher Begleiter haben wir als Ihr Steuerberater einen ganzheitlichen Blick auf Ihre Unternehmenssituation. Durch langjährige Beratung kennen wir nicht nur ihr unternehmerisches sondern auch Ihr persönliches Umfeld. Im Zusammenhang mit Ihrer Unternehmensnachfolge ergeben sich häufig vielfältige Fragen, die wir gemeinsam mit Ihnen lösen:

  • welche Instrumente umfasst ein geeigneter Notfallplan, wenn ich unerwartet durch Geschäftsunfähigkeit oder Tod ausfalle ?
  • wann ist der richtige Zeitpunkt, um mich mit meiner Nachfolge zu befassen ?
  • wie wo kann ich einen geeigneten Nachfolger finden ?
  • welchen Wert hat mein Unternehmen und mein Gesamtvermögen ?
  • welche Finanzierungsmöglichkeiten hat mein Nachfolger ?
  • ist ein Rechtsformwechsel sinnvoll ?
  • welche steuerlichen Auswirkungen sind zu erwarten?
  • sind gesellschaftsrechtliche Restriktionen bezüglich der geplanten Nachfolgeregelung zu beachten ?
  • wie kann ich im gesamten Nachfolgeprozess die Liquiditätsbelastung sicherstellen ?

    Testamentsvollstreckung

    Sofern keine letztwillige Verfügung von Todes wegen errichtet worden ist, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Danach erben lediglich der Ehepartner und / oder nächste Verwandte. Wünscht der Erblasser hiervon abweichende Regelungen zu treffen, ist die Errichtung eines Testaments bzw. der Abschluss eines Erbvertrages erforderlich.

    Die Gründe eine Testamentsvollstreckung anzuordnen, sind äußerst unterschiedlich und vielfältig. Sie ist vor allem sinnvoll

    • bei befürchteten Erbstreitigkeiten
    • bei werthaltigen und komplexen Vermögensstrukturen
    • bei schutzbedürftigen Angehörigen, wie beispielsweise minderjährige, behinderte oder überschuldete Angehörige, die Zugriffen von Gläubigern ausgesetzt sind
    • bei fehlendem Vertrauen in die vorhandenen oder unerfahrenen Abkömmlinge
    • bei Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern sowie Patchwork-Familienstrukturen
    • bei Unternehmern

    Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann der Erblasser die Verwirklichung seines letzten Willens absichern und eine ordnungsgemäße Abwicklung seines gesamten Nachlasses erreichen. Die Testamentsvollstreckung schützt die Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern und verhindert gleichzeitig eine ungewollte Einflussnahme von „böswilligen Erben“ auf das Nachlassvermögen und dessen Auseinandersetzung. Darüber hinaus kann der Erblasser den Testamentsvollstrecker mit einer andauernden Verwaltung betrauen, um dadurch eine Zerschlagung seines Vermögens langfristig zu verhindern.

    Der Testamentsvollstrecker fungiert im Rahmen seiner Tätigkeit quasi als „Freund der Familie“ oder als „Schiedsrichter“ und übernimmt die Funktion eines Garanten und Vermittlers, die letztwillige Verfügung des Erblassers durchzusetzen. Er hat wie ein Treuhänder und Inhaber eines privaten Amts die letztwilligen Verfügungen entsprechend dem Willen des Erblassers und unabhängig vom Willen der Erben auszuführen. Dabei haben die Erben einen Anspruch auf Erteilung von Auskünften, Rechnungslegung sowie ordnungsgemäße Nachlassverwaltung.

    Als Steuerberater arbeiten wir eigenverantwortlich und unabhängig. Zu unseren Aufgaben als eingesetzter und zertifizierter Testamentsvollstreckers zählen insbesondere:

    • die Durchsetzung der letztwilligen Verfügungen des Erblassers
    • die Verwaltung des Nachlasses
    • die Erfüllung angeordneter Vermächtnisse und Auflagen
    • die Regulierung von Verbindlichkeiten
    • die Durchführung der Auseinandersetzung und die Verteilung des Nachlasses an die Erben
    • die Anfertigung der Erbschaftssteuererklärung und Abführung der Erbschaftsteuer